Beschlüsse im Kirchenvorstand

Es gibt verschiedene Herangehensweisen für einen Kirchenvorstand, Beschlüsse zur Beschaffungsrichtlinie zu fassen. Hier zwei Vorschläge:

Variante 1 – Der Kirchenvorstand beschließt die Gültigkeit der Beschaffungsrichtlinie für die Kirchgemeinde im Allgemeinen. Es wird ein Zeitraum und/oder ein Vorgehen beschlossen, in dem die schrittweise Umsetzung der einzelnen Aspekte erfolgen soll.

Variante 2 – Der Kirchenvorstand beschließt konkrete, einzelne Unterpunkte der Beschaffungsrichtlinie, z.B. die Einführung des Grünen Datenkontos, den Kauf von Kaffee und Schokolade mit Fairtradesiegel und das Einführen eines Punktesystems für die Pachtlandvergabe. Wenn diese Ziele umgesetzt sind, werden für weitere Aspekte jeweils neue Beschlüsse gefasst.

Auch eine Kombination aus beiden Varianten ist möglich. In der Produkttabelle zur Beschaffungsrichtlinie finden Sie thematische Textbausteine, die Sie für Beschlüsse verwenden können. Passen Sie diese gerne an Ihre Gegebenheiten an. Im Folgenden eine kleine Übersicht.

Allgemeine Bausteine

Energie und Energiebeschaffung

Büro und Gemeindehaus

Gemeindefeste und Veranstaltungen

Strukturelles

Außenbereich