Energie und Energiebeschaffung

Für viele Kirchgemeinden ist der sparsame Umgang mit Energie eine Selbstverständlichkeit, nicht nur für den Schutz des Klimas, sondern auch für den Gemeindegeldbeutel.

Nähere Informationen und Hinweise finden Sie auch in der Produkttabelle der EVLKS. Im folgenden finden Sie ein paar ausgewählte Aspekte zum Stöbern.

Ökostrom

Bei der Energiebeschaffung wächst die Zahl der Kirchgemeinden, die sich für Ökostrom oder Ökogastarife entscheiden. Um sicherzustellen, dass ein Stromtarif als Ökostrom eingestuft werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • Der Strom muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen, wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse.
  • Der Ökostromtarif sollte von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle wie beispielsweise Grüner Strom Label oder OK Power anerkannt sein.
  • Die Anbieterin/ der Anbieter sollte in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren. Dies kann durch den Bau neuer Anlagen oder die Unterstützung von Projekten zur erneuerbaren Energieerzeugung geschehen.

Die beiden Siegel Grüner Strom Label und OK Power erfüllen die genannten Bedingungen.

Energiemanagement und Grünes Datenkonto

Empfehlenswert ist zudem die Einführung eines Energiemanagements: Sie erfassen die monatlichen Verbrauchsdaten für Wärme und Strom in ihren Gebäuden. Zugleich tragen Sie die Jahres-Energiekosten zusammen. Diese Daten geben Ihnen eine Übersicht über Ihre Treibhausgasemissionen und Kosten.

Zur Erfassung der Verbrauchsdaten stellt die sächsische Landeskirche ihren Kirchgemeinden das Grüne Datenkonto als Erfassungssoftware kostenfrei zu Verfügung.

Durch regelmäßige Eintragungen können gebäudespezifische Einsparziele nachverfolgt werden. Technische Defekte werden schneller erfasst und auch beim notwendigen Austausch der Heizungsanlagen, oder der Errichtung von Photovoltaikanlagen können die tatsächlichen Bedarfe schneller ermittelt werden.

Zur Zeit fördert das Landeskirchenamt die Einführung des Grünen Datenkontos mitsamt Umsetzung einer Energiesparmaßnahme mit 1.000 Euro.

Rahmenverträge

Prüfen Sie, ob die Möglichkeit besteht, für größere Struktureinheiten, wie Kirchspiele, Kirchgemeindebünde etc., Rahmenverträge für den Energiebezug abzuschließen. Unter Umständen kann dies zu Kosteneinsparung führen.